Abrechnung mit der Krankenkasse
Wenn Sie von Ihrem Arzt die Empfehlung/Bescheinigung (sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) für eine Ernährungstherapie bekommen haben, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Anteil an den Kosten für die Ernährungstherapie.
Sofern Sie noch keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erhalten haben, können Sie mit Ihrem Anliegen zum Arzt gehen und sich die Notwendigkeit vom Arzt bestätigen lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Ernährungstherapie, doch der Anteil unterscheidet sich nach Krankenkassen.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einmal nach,welche und wie viele Leistungen übernommen werden.