Wann zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten sofern eine Indikation also ernährungsabhängige Erkrankung / Beschwerden vorliegen und Sie dementsprechend eine Verordnung Ihre Arztes vorliegen haben
Wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ablauf
Fragen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt nach, ob er Ihnen eine Notwendigkeitsbescheingung ausfüllen kann. Wir haben Ihnen im nachfolgenden Button eine PDF Version der Notwendigkeitsbescheingung hinterlegt. Schicken Sie dann die Notwendigkeit an Ihre Krankenkasse und bringen Sie eine Kopie zum Termin in die Praxis mit.
Mögliche Kostenübernahme
Wie viel Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen wird variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. In der Regel beteiligen sich die Krankenkassen an 5 Beratungseinheiten bestehend aus einem Anamnesetermin und 4 Folgeterminen
Beteiligung der Krankenkasse
Hier erfahren Sie, ob und wenn ja wie sich Ihre Krankenkasse an den Kosten der Ernährungstherapie beteiligt
