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Wann zahlt die Krankenkasse? 

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten sofern eine Indikation also ernährungsabhängige Erkrankung / Beschwerden vorliegen und Sie dementsprechend eine Verordnung Ihre Arztes vorliegen haben  

Wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit  an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Zahlungsmethode

Ablauf 

Fragen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt nach, ob er Ihnen eine Notwendigkeitsbescheingung ausfüllen kann. Wir haben Ihnen im nachfolgenden Button eine PDF Version der Notwendigkeitsbescheingung hinterlegt. Schicken Sie dann die Notwendigkeit an Ihre Krankenkasse und bringen Sie eine Kopie zum Termin in die Praxis mit.

Mögliche Kostenübernahme 

Wie viel Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen wird variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. In der Regel beteiligen sich die Krankenkassen an 5 Beratungseinheiten bestehend aus einem Anamnesetermin und 4 Folgeterminen 

Notwendigkeitsbescheinigung

Beteiligung der Krankenkasse 

Hier erfahren Sie, ob und wenn ja wie sich Ihre Krankenkasse an den Kosten der Ernährungstherapie beteiligt 

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