Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Ernährungstherapie?
Die Therapie in meiner Praxis ist krankenkassenzertifiziert, was bedeutet, dass Sie die Kosten der Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen könne. Doch nur bei Vorliegen einer Indikation / Beschwerde unterstützen die Krankenkassen die Ernährungstherapie.
In welcher Höhe die Erstattung erfolgt variiert jedoch stark zwischen den Krankenkassen.
Standardmäßig beteiligt sich die Krankenkasse am 1. Termin dem Anamnesetermin sowie 4 weiteren Beratungsgesprächen.
Sollten Sie keine Beschwerden haben sondern präventiv die Ernährungstherapie / Beratung nutzen, bieten die Krankenkassen jedoch ebenfalls Angebote. Fragen Sie hier gerne bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was muss ich tun, damit sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt ?
Damit sich Ihre Krankenkasse an den Kosten der Ernährungstherapie beteiligt , benötigt Sie zum einen eine Überweisung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes /behandelnden Arztes sowie teilweise einen Kostenvoranschlag von mir. Einen Vordruck für die Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie im untenstehenden Link.
Den Kostenvoranschlag erhalten Sie jederzeit von mir.